Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Lüdinghausen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseiten sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur in Teilen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Stadt Lüdinghausen arbeitet aktuell daran, die Zugänglichkeit der Seiten und Serviceangebote zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seiten eingegriffen werden muss.
Diese Internetseite hat keine eigene Sprachausgabe. Sie sind so programmiert, dass eine Ausgabe weitgehend mit Standardprogrammen möglich.
Wir bemühen uns um die Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Bewertungsmethoden
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Juni 2025 geprüft und aktualisiert.
Die Stadt Lüdinghausen hat die Barrierefreiheit dieser Internetseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet und getestet:
Feedback und Kontaktangaben
Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an die Pressestelle der Stadt Lüdinghausen. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere beseitigen können.
Pressestelle der Stadt Lüdinghausen
Stadt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: presse@stadt-luedinghausen.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.